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| Sicherheitstechnische Abnahme |
Die AMUN-RA hat den Anforderungen und Auflagen nach § 52a der
Seeberufsgenossenschaft entsprechend ihre Ausrüstung ergänzt.
Das Schiff ist damit für das Fahrtgebiet A1
mit Erweiterung A3 für weltweite Fahrt durch
die SeeBG und das BSH zugelassen (Schiffsicherheitszeugnis,
Fahrterlaubnisschein usw.).
Yacht mit Schiffssicherheitszeugnis und Fahrterlaubnisschein
Nach aktuellem deutschem Recht muss jede gewerbliche Ausbildungsyacht unter deutscher Flagge sowohl ein staatliches Schiffssicherheitzeugnis (Ship Safety Certificate, gemäß § 52a SchSV), einen Fahrterlaubnisschein (Sailing Permit Certificate) sowie ein Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Document) besitzen. Für die Zeugnisse ist eine amtliche Sicherheitsabnahme der Yacht durch die Seeberufsgenossenschaft (SeeBG) sowie eine Abnahme von EPIRB, SART, Seefunkanlage und der nautischen Instrumente für ein Funksicherheitszeugnis (Radio Safety Certificate) durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zwingend erforderlich. Die Segelyacht AMUN-RA erfüllt alle entsprechenden Sicherheitsbestimmungen. Die Yacht fährt unter deutscher Flagge und ist von der Seeberufsgenossenschaft und vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besichtigt, abgenommen und besitzt ein Schiffssicherheitszeugnis, einen Fahrterlaubnisschein, ein Funksicherheitszeugnis sowie ein Schiffsbesetzungszeugnis (Safe Manning Document).
Gleichwertig sind nach spanischen Recht die Sicherheitsbestimmungen im Rahmen der Genehmigung der
Handelsmarine (Despacho Para Embarcación de Recreo de la Unión Europea en Régimen de Alquiler), der Chartergenehmigung des Transportministeriums (Autorización Para El Alquiler de Embarcaciónes de Recreo de la U. E.), sowie die Bestätigung über die Sicherheitsüberprüfung der Yacht (Certificado de la Inspección Maritima). |
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