Website Relaunch
Wir strukturieren zur Zeit unsere Website neu - daher könnten einzelne Links noch nicht funktionieren oder einige Seiten noch nicht fertig sein

Wir bitten dafür um Verständnis.

Ihr Team von Amun-Ra Charter

 
AGB | Drucken |

Die Buchung erfolgt schriftlich. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Bei nicht Volljährigen ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

Die Teilnahme an einer Segelreise ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Reisepreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% zu leisten, mindestens jedoch 150,00 €. Spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn ist die Restsumme fällig.

Tritt ein Teilnehmer von der Reise zurück, so muss dem Veranstalter oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson oder gelingt es dem Veranstalter, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 30,00 € und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandener Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme an der Segelreise nicht genügt.

Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn: pauschal 150,00 €
Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Stornierung kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.
Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Falle eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.

Die ausgedruckten Reiserouten werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Reiserouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. sein Schiffsführer die neue oder weitere Reiseroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Maßgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er nicht nur Reisegast sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss.

Bei Segelreisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf der vorherigen Segelreise widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung geführt haben. Die Reise selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segelreisen manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.

Mit seiner Unterschrift unter die Teilnahme-Erklärung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko beinhaltet.

Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Trifft er nicht fristgemäß ein und tritt er die Reise nicht an, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Folgende Kosten sind nicht im Reisepreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und außen sauber zu halten und im gereinigten Zustand an die folgende Crew zu übergeben.

Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.

Veranstalter oder Vermittler haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

Verletzt oder gefährdet ein Teilnehmer seine oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer an Bord, oder kommt ein Teilnehmer den Anordnungen des Skippers nicht nach, so kann dieser nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Verlauf des Törns ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche.

Der Veranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Reisebeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segelreisen) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Reisetages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segelreisen bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einer einwöchigen Segelreise bzw. 72 Stunden bei einer zwei- oder mehrwöchigen Segelreise durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortliche, insbesondere Zoll- und Einreisebestimmungen (Visa, Reisepass, etc.). Für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Krankenversicherung) trägt er selbst Sorge.

Der Veranstalter behält sich vor, eine Segelreise - bei voller Rückerstattung des gezahlten Reisepreises - aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.

Beanstandungen müssen dem Veranstalter bis spätestens vier Wochen nach dem vorgesehenen Ende der Reise schriftlich mitgeteilt werden.

 
Aktuell 5 Gäste online